AGB

STI Steyr Trucks | Sales and Services International GmbH 

I. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH gelten für alle Angebote, Aufträge, Verkäufe und Lieferungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden und STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH sich mit diesen ausdrücklich einverstanden erklären.
Durch die Bestellung oder Annahme der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit der Verkaufsbedingungen von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH. Mündliche Erklärungen, die für STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, auch wenn sie nicht im Einzelnen ausdrücklich vereinbart werden. Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

II. Angebote, Vertragsabschluss, Preis
Alle Angebote von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Kundenbestellungen sind verbindlich, STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH ist berechtigt das Vertragsangebot der Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH anzunehmen. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH als geschlossen. Die schriftliche Auftragsbestätigung dient als Nachweis über den Inhalt des geschlossenen Vertrages.
Die durch STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH angebotenen Preise sind als bindend anzusehen und werden in EURO angeboten und in Rechnung gestellt. Die Preise gelten nur für die bestellte Ware exklusive Umsatzsteuer. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart sind alle von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH genannten Preise EXW Waldneukirchen, unverladen und abholbereit für den Transport. Verpackung und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ware, wie etwa Be- und Entladen, Montage, Inbetriebnahme und Einschulung sind im Preis nicht enthalten und vom Kunden extra zu entrichten.

III Lieferung, Lieferverzögerung
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH sobald wie möglich mit.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
Werden der Versand bzw. die Abnahme des Vertragsgegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, welche außerhalb des Einflussbereiches von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH liegen, zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Kunde wird über derartige Umstände ehest informiert.
Den Fällen höherer Gewalt (jeglicher Art) gleichgestellt sind nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, nicht rechtzeitige oder richtige Selbstbelieferung, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, usw., bei STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH oder deren Unterlieferern. Dies gilt nicht, wenn STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH das Beschaffungsrisiko übernommen hat oder die Umstände auf einem Übernahme- oder Vorsorgeverschulden von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Kunde für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH innerhalb einer angemessenen Frist sich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

IV Gewährleistung
Alle Lieferungen und Leistungen von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH entsprechen den in Prospekten und sonstigen Werbematerialien angeführten Angaben. Abweichende Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Unklare Formulierungen über ausdrücklich bedungene Eigenschaften gehen zu Lasten des Kunden. Die Prüfung, ob ein Produkt für einen bestimmten Anwendungsbereich geeignet ist, obliegt dem Kunden. Für Angaben in Prospekten oder Werbematerialien von Dritten übernimmt STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH keine Haftung.
Die Ware ist bei Übergabe sofort zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Arbeitstagen nach Übergabe unter Angabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich zu melden. Jegliche Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits im Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt vorhanden waren, wobei den Übernehmer dafür die Beweislast trifft.
Die Prüfung der Mangelhaftigkeit obliegt allein STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH und erfolgt in angemessener Frist. Der Kunde muss nach Aufforderung von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH die mangelhafte Ware auf seine Kosten an STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH übermitteln oder an einen von diesem zu nennenden Ort und zur Überprüfung bereithalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die mangelhafte Ware selbst zu verbessern. Bei begründeter, rechtzeitiger und schriftlicher Beanstandung erfolgen Austausch oder Verbesserung. Sind Austausch oder Verbesserung nicht innerhalb angemessener Frist möglich, erfolgt eine Gutschrift. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, ebenso der Ersatz für Mängel, bedingt durch unsachgemäße Lagerung, Montage oder Verwendung, sowie Transportschäden oder Beeinträchtigung durch Korrosion.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Erhalt der gelieferten Maschine, Verschleißteile und Schäden aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder mangelnder Wartung ausgeschlossen.
Keine Gewährleistung besteht, falls Bedienungs- oder Wartungsanweisungen von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH nicht eingehalten wurden, die Waren abgeändert und/ oder bauliche Veränderung durch Dritte vorgenommen wurden, Teile ausgetauscht wurden oder falls Verbrauchsstoffe nicht mit den ursprünglichen Spezifikationen übereinstimmen oder bei unsachgemäßer Lagerung.
Für Schäden haftet die Gesellschaft nur nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Rechts. STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden oder auch entgangenen Gewinn.
Sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde, ist die Gesamtsumme aller Schadenersatzansprüche – aus welchem Titel auch immer – maximal auf den Nettoauftragswert beschränkt.

V Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ordnungsgemäß zu lagern und ausreichend zu versichern. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist der Vertragspartner verpflichtet, das Eigentumsrecht der STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH geltend zu machen und sie davon unverzüglich zu verständigen.
Wird die gelieferte Ware vor Bezahlung durch den Vertragspartner an einen Dritten geliefert, so stehen der STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH sämtliche Ansprüche auf die Gegenleistung zu. Zu diesem Zweck tritt hiermit der Vertragspartner schon jetzt seine Ansprüche gegenüber dem Dritten mit sämtlichen Nebenrechten an STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH ab, sodass es bei Entstehung dieser Forderung keines besonderen Übertragungsaktes mehr bedarf. Der Vertragspartner ist verpflichtet, diese Zessionen in seinen Büchern zu vermerken. STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH ist berechtigt, den jeweiligen Dritten jederzeit von der Zession zu verständigen. Diese Vorausabtretung beinhaltet keine Veräußerungsermächtigung an den Vertragspartner, der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt hiervon unberührt. Eine Veräußerung der gelieferten Ware kann deshalb nur unter ausdrücklicher Überbindung des Eigentumsvorbehaltes erfolgen. Bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erwirbt STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes anteiliges Miteigentum am Endprodukt.
Solange nicht alle ausstehenden Beträge bezahlt sind, ist der Kunde nicht berechtigt, die Vorbehaltswaren weiter zu veräußern oder mit ihnen in sonstiger Weise zu verfahren, die mit dem Eigentumsvorbehalt von STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH unvereinbar ist.

VI Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages innerhalb des Unternehmens gespeichert und verarbeitet werden können. Der Kunde verpflichtet sich Adressänderungen der Gesellschaft bekannt zu geben. Verstößt er dagegen, gelten jegliche Erklärung der Gesellschaft an die ihr bekannte Adresse als zugegangen.
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung des ihnen aus den Geschäftsbeziehungen zugegangen Wissens gegenüber Dritten.

VII Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Landesgericht Steyr als Handelsgericht, unbeschadet unseres Rechtes an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

VII Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung. Der Vertrag zwischen STI STEYR Trucks Sales and Service International GmbH und dem Kunden bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.